Verwertungsliste

Entlasten Sie die Umwelt durch sinnvolle Verwertung 
von PVC Boden- und Wandbelägen!

 

Rezyklierbare PVC-Beläge

PVC-Boden- und Wandbeläge, wie:

  • Homogenbeläge  (einschichtige Beläge, uni oder marmoriert)  
  • Heterogenbeläge (PVC-Nutzschicht auf PVC-Trägerschich) 
  • LVT / Designbeläge (ausschliesslich Voll-PVC-Varianten)
  • CV-Beläge 
  • Ein- und mehrschichtige PVC-Clickbeläge (ohne andersartigen Rücken)
  • PVC-Wandbeläge (PVC-Nutzschicht auf PVC-Schaum)
  • PVC-Schweissschnur
  • Weich-PVC-Profile

Anhaftende Estrich- und Kleberreste stören NICHT!

ARP Schweiz bietet in Zweifelsfällen die Möglichkeiten der Prüfung von Mustern zwecks Festellung von deren Recyclierbarkeit. 

Nicht angenommen werden folgende Bodenbeläge (in der Anlage nicht verwertbar):

Textilbeläge, Textilverbundbeläge, Linoleum, Korkbeläge, Gummibeläge, PVC-Beläge auf Nicht-PVC-Schaum, PVC-Beläge auf Holzträger, Jute, Kokosfaser oder Polyesterfilz, PVC-Beläge auf Pappe, metallhaltige PVC-Beläge (Industrieböden aus Kabelmaterial), Polyolefinbeläge, Holzbeläge, Tapeten, Bitumenbeläge sowie alle anderen Entsorgungsreste, die beim Entfernen alter Bodenbeläge anfallen.

Asbesthaltige Beläge (wie „Flexplatten“, CV-Beläge auf Asbestpappe, u. ä.). Zudem wegen des möglichen Asbestgehaltes: Pappbeläge (Stragula, Balatum) und Beläge auf Rockwool.

Genaues Sortieren ist die wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches Recycling.

Weitere Auskünfte geben Ihnen Hersteller und Handel.

ARP Schweiz
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.