Anlässlich der Mitgliederversammlung der ARP Schweiz vom 14. März 2019 wurde beschlossen, dass alle Auftraggeber vor Anlieferung ihrer Ware zwingend eine ausgefüllte Garantieerklärung zusammen mit dem Abholauftrag an die Firma Planzer AG abgeben müssen. Ohne vorab zugestellte Garantieerklärung wird ab sofort kein Material mehr angenommen. Wir danken für Ihr Verständnis.
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Neu: Obligatorisches Ausfüllen der Garantieerklärung
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