Garantieerklärung

Es passiert leider immer wieder, dass Paletten in das Verwertungssystem der ARP Schweiz eingebracht werden, welche Materialien enthalten, die den auf unserer Verwertungsliste zur Annahme freigegeben Produkten NICHT entsprechen. Diese Fremdstoffe müssen mit grossem personellem Aufwand aussortiert und separat entsorgt werden. Eine POSITIVLISTE, in der die für das Recycling geeigneten Materialien aufgeführt sind, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Besonders gravierend ist jedoch der Verstoss gegen zollrechtliche Bestimmungen, den diese Fremdprodukte nach sich ziehen. Dies bedeutet bei entsprechender Kontrolle beim Grenzübergang die Zurückweisung des gesamten Transportfahrzeuges mit hohen Folgekosten.

Die ARP Schweiz sieht sich daher zur Einführung einer GARANTIEERKLÄRUNG gezwungen, die der abgebende Betrieb zukünftig dem Transportunternehmen zusammen mit den Paletten aushändigt. Darin verpflichten sich die Nutzer unseres Verwertungssystems zur Einhaltung der Annahmekriterien und nehmen die eventuell entstehenden Folgekosten zur Kenntnis. Die pdf-Datei dieser Garantieerklärung kann

HIER

heruntergeladen werden.

Jeder abgebende Betrieb hat dafür zu sorgen, dass bei Abgabe von Altmaterialien an die ARP Schweiz die Annahmekriterien eingehalten und die notwendigen Garantieerklärungen abgegeben werden. Die Fahrer unseres Transportunternehmens sind angewiesen, keine Paletten mehr mitzunehmen, die diese Vorgaben nicht erfüllen.

Anlässlich der Mitgliederversammlung der ARP Schweiz vom 14. März 2019 wurde beschlossen, dass alle Auftraggeber vor Anlieferung ihrer Ware zwingend eine ausgefüllte Garantieerklärung zusammen mit dem Abholauftrag an die Firma Planzer AG abgeben müssen. Ohne vorab zugestellte Garantieerklärung wird ab sofort kein Material mehr angenommen. Wir danken für Ihr Verständnis.