Weichmacher-Diskussion nicht relevant für PVC-Beläge

Im Zusammenhang mit Weichmachern und deren Verbot in Kinderspielzeug gab es in der Vergangenheit einige Diskussionen. Es kam auch immer wieder die Frage auf, ob Weichmacher (und hier insbesondere Phthalate) auch für andere Applikationen wie beispielsweise PVC-Bodenbeläge verboten seien. Um Ihnen hier eine gewisse Klarheit zu schaffen, dürfen wir den aktuellen Stand wie folgt zusammenfassen:
Am 5. Juli 2005 hat das europäische Parlament beschlossen, den Einsatz von sechs Phthalaten in Kinderspielzeug und Artikeln zu verbieten, die in den Mund genommen werden können. Die Entscheidung der Politik kommt damit zu einem anderen Ergebnis als die von der EU-Gesetzgebung durchgeführte naturwissenschaftliche Bewertung. Danach gehen von dem in Kinderspielzeug eingesetzten Weichmacher DINP keine Risiken aus. Es bleibt festzuhalten, dass mit der neuen Gesetzgebung lediglich sechs bestimmte Phthalate verboten werden für Spielsachen, die in den Mund genommen werden können. Alle anderen Weichmacher und andere Artikel wie Bodenbeläge, Planen, Schwimmflügelchen, Regenstiefel oder Planschbecken sind von der Regelung nicht betroffen.

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